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   BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88   

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https://dejure.org/1992,3434
BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88 (https://dejure.org/1992,3434)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 1 BvR 514/88 (https://dejure.org/1992,3434)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 514/88 (https://dejure.org/1992,3434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für Vorstandsmitglieder einer AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1992, 1512
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Wenn der Gesetzgeber diese Erfahrung zum Anlaß genommen hat, diesem Personenkreis sowohl die soziale Schutzbedürftigkeit im Sozialversicherungsrecht als auch dementsprechend die Steuerfreiheit für die sie betreffenden Zukunftsleistungen ihrer Arbeitgeber zu versagen, ist dies auf Grund der aufgezeigten sozialpolitischen Gründe hinreichend gerechtfertigt (vgl. etwa BVerfGE 81, 108 [117] m.w.N.).

    Ob schließlich der Gesetzgeber mit § 3 Nr. 62 EStG insoweit die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, ist von Verfassungs wegen nicht zu entscheiden (vgl. BVerfGE 81, 108 [117 f.] m.w.N.).

  • BSG, 22.11.1973 - 3 RK 20/71

    Angestellter - Aktiengesellschaft - Vorstandsmitglieder - Zusätzliche

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Daraus folgt sowohl für den Bereich der Rentenversicherung als auch für den Bereich der Krankenversicherung, daß Vorstandsmitglieder dem Grunde nach nicht versicherungspflichtig sind (vgl. BSGE 36, 258 [259]; 49, 22 [24 f.]).

    Die Regelung hat somit ihren Sinn nicht in der Unterscheidung zwischen Arbeitgeberfunktion und Arbeitnehmereigenschaft, sondern in dem angenommenen sozialen Sicherungsbedürfnis (vgl. BSGE 36, 164 [166 f.]; 36, 258 [260]).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Der Steuergesetzgeber hat damit auch nicht die Grenzen einer zulässigen Typisierung überschritten, denn es ist weder ersichtlich noch von den Beschwerdeführern vorgetragen, daß die Annahme eines weiten Spielraums zur Ausgestaltung individueller Vorsorgeregelungen für eine Vielzahl von Fällen nicht zuträfe (vgl. BVerfGE 82, 60 [95 f.]; BVerfGE, a.a.O., S. 425 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Bezogen auf den § 3 Nr. 62 EStG , gegen den sich ausschließlich das Vorbringen der Beschwerdeführer richtet, bedarf es daher keiner Entscheidung, ob und in welchem Umfang das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (vgl. etwa BVerfGE 81, 228 [236] m.w.N.) verlangt, Vorsorgeaufwendungen von pflichtversicherten und nicht pflichtversicherten Steuerpflichtigen als zwangsläufigen Aufwand zur Sicherung ihrer sozialen Existenz von der Steuer freizustellen.
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde zwar auch insoweit zulässig, als der Rechtsweg für die Veranlagungszeiträume 1985 und 1986 nicht erschöpft wurde (vgl. BVerfGE 56, 363 [380]; 68, 376 [380 f.] m.w.N.), die angegriffenen Entscheidungen der Finanzbehörden und der Finanzgerichte lassen jedoch ebensowenig wie die ihnen zugrunde liegende Regelung des § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz ( EStG ) einen Verfassungsverstoß erkennen.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Auf dieser Grundlage darf er typisierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit in Einzelfällen unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, NJW 1992, 423, 424 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde zwar auch insoweit zulässig, als der Rechtsweg für die Veranlagungszeiträume 1985 und 1986 nicht erschöpft wurde (vgl. BVerfGE 56, 363 [380]; 68, 376 [380 f.] m.w.N.), die angegriffenen Entscheidungen der Finanzbehörden und der Finanzgerichte lassen jedoch ebensowenig wie die ihnen zugrunde liegende Regelung des § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz ( EStG ) einen Verfassungsverstoß erkennen.
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Soweit sich die Beschwerdeführer gegen den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1988 - VI R 65/86 - wenden, mit dem die Revision der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen wurde, fehlt es an einem Sachvortrag, der mit hinreichender Deutlichkeit zumindest die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten aufzeigt (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.).
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 57/78

    Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - Beitragspflicht - Anstellungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Daraus folgt sowohl für den Bereich der Rentenversicherung als auch für den Bereich der Krankenversicherung, daß Vorstandsmitglieder dem Grunde nach nicht versicherungspflichtig sind (vgl. BSGE 36, 258 [259]; 49, 22 [24 f.]).
  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 5/73

    Aktiengesellschaft - Vorstand - Stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
    Die Regelung hat somit ihren Sinn nicht in der Unterscheidung zwischen Arbeitgeberfunktion und Arbeitnehmereigenschaft, sondern in dem angenommenen sozialen Sicherungsbedürfnis (vgl. BSGE 36, 164 [166 f.]; 36, 258 [260]).
  • BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe -

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