Rechtsprechung
BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für Vorstandsmitglieder einer AG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.03.1986 - V 282/85
- BFH, 05.02.1988 - VI B 58/86
- BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86
- BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Papierfundstellen
- WM 1992, 1512
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Wenn der Gesetzgeber diese Erfahrung zum Anlaß genommen hat, diesem Personenkreis sowohl die soziale Schutzbedürftigkeit im Sozialversicherungsrecht als auch dementsprechend die Steuerfreiheit für die sie betreffenden Zukunftsleistungen ihrer Arbeitgeber zu versagen, ist dies auf Grund der aufgezeigten sozialpolitischen Gründe hinreichend gerechtfertigt (vgl. etwa BVerfGE 81, 108 [117] m.w.N.).Ob schließlich der Gesetzgeber mit § 3 Nr. 62 EStG insoweit die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, ist von Verfassungs wegen nicht zu entscheiden (vgl. BVerfGE 81, 108 [117 f.] m.w.N.).
- BSG, 22.11.1973 - 3 RK 20/71
Angestellter - Aktiengesellschaft - Vorstandsmitglieder - Zusätzliche …
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Daraus folgt sowohl für den Bereich der Rentenversicherung als auch für den Bereich der Krankenversicherung, daß Vorstandsmitglieder dem Grunde nach nicht versicherungspflichtig sind (vgl. BSGE 36, 258 [259]; 49, 22 [24 f.]).Die Regelung hat somit ihren Sinn nicht in der Unterscheidung zwischen Arbeitgeberfunktion und Arbeitnehmereigenschaft, sondern in dem angenommenen sozialen Sicherungsbedürfnis (vgl. BSGE 36, 164 [166 f.]; 36, 258 [260]).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Der Steuergesetzgeber hat damit auch nicht die Grenzen einer zulässigen Typisierung überschritten, denn es ist weder ersichtlich noch von den Beschwerdeführern vorgetragen, daß die Annahme eines weiten Spielraums zur Ausgestaltung individueller Vorsorgeregelungen für eine Vielzahl von Fällen nicht zuträfe (vgl. BVerfGE 82, 60 [95 f.];… BVerfGE, a.a.O., S. 425 m.w.N.).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Bezogen auf den § 3 Nr. 62 EStG , gegen den sich ausschließlich das Vorbringen der Beschwerdeführer richtet, bedarf es daher keiner Entscheidung, ob und in welchem Umfang das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (vgl. etwa BVerfGE 81, 228 [236] m.w.N.) verlangt, Vorsorgeaufwendungen von pflichtversicherten und nicht pflichtversicherten Steuerpflichtigen als zwangsläufigen Aufwand zur Sicherung ihrer sozialen Existenz von der Steuer freizustellen. - BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde zwar auch insoweit zulässig, als der Rechtsweg für die Veranlagungszeiträume 1985 und 1986 nicht erschöpft wurde (vgl. BVerfGE 56, 363 [380]; 68, 376 [380 f.] m.w.N.), die angegriffenen Entscheidungen der Finanzbehörden und der Finanzgerichte lassen jedoch ebensowenig wie die ihnen zugrunde liegende Regelung des § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz ( EStG ) einen Verfassungsverstoß erkennen. - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Auf dieser Grundlage darf er typisierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit in Einzelfällen unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, NJW 1992, 423, 424 m.w.N.). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde zwar auch insoweit zulässig, als der Rechtsweg für die Veranlagungszeiträume 1985 und 1986 nicht erschöpft wurde (vgl. BVerfGE 56, 363 [380]; 68, 376 [380 f.] m.w.N.), die angegriffenen Entscheidungen der Finanzbehörden und der Finanzgerichte lassen jedoch ebensowenig wie die ihnen zugrunde liegende Regelung des § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz ( EStG ) einen Verfassungsverstoß erkennen. - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Soweit sich die Beschwerdeführer gegen den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1988 - VI R 65/86 - wenden, mit dem die Revision der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen wurde, fehlt es an einem Sachvortrag, der mit hinreichender Deutlichkeit zumindest die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten aufzeigt (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.). - BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 57/78
Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - Beitragspflicht - Anstellungsvertrag …
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Daraus folgt sowohl für den Bereich der Rentenversicherung als auch für den Bereich der Krankenversicherung, daß Vorstandsmitglieder dem Grunde nach nicht versicherungspflichtig sind (vgl. BSGE 36, 258 [259]; 49, 22 [24 f.]). - BSG, 18.09.1973 - 12 RK 5/73
Aktiengesellschaft - Vorstand - Stellvertretendes Mitglied
Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 514/88
Die Regelung hat somit ihren Sinn nicht in der Unterscheidung zwischen Arbeitgeberfunktion und Arbeitnehmereigenschaft, sondern in dem angenommenen sozialen Sicherungsbedürfnis (vgl. BSGE 36, 164 [166 f.]; 36, 258 [260]). - BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86
Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe - …
- BFH, 09.10.1992 - VI R 47/91
Zuschüsse zur Lebensversicherung als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Für die Ungleichbehandlung von Vorstandsmitgliedern einerseits und sonstigen leitenden Angestellten andererseits gibt es einleuchtende Gründe (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Juni 1992 1 BvR 514/88, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1992, 1512). - BFH, 10.12.2008 - VI B 129/07
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 62 bereits geklärt - Steuerpflicht bestimmter …
Denn soweit der Gesetzgeber die Vorsorgeaufwendungen zugunsten der Arbeitnehmer im Vergleich zu den von Selbständigen geleisteten Vorsorgeaufwendungen unterschiedlich behandelt hat, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (…BVerfG-Beschlüsse vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, BFH/NV 2008, Beilage 3, 228; vom 25. Juni 1992 1 BvR 514/88, Wertpapier-Mitteilungen 1992, 1512;… BFH-Entscheidungen vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245;… vom 29. Oktober 2004 XI B 170/03, BFH/NV 2005, 539; vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179; vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; vom 9. Oktober 1992 VI R 47/91, BFHE 169, 208, BStBl II 1993, 169). - FG Schleswig-Holstein, 12.05.1999 - III 1146/94
Gesellschafter-Geschäftsführer: Zukunftssicherungsleistungen
Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - I BvR 514/88 -, HFR 1993, 35 ). - FG Baden-Württemberg, 15.02.2000 - 1 K 38/96
Zukunftssicherungsleistungen bei Vorstandsmitgliedern
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